In Österreich ist bei einer einvernehmlichen Scheidung mit minderjährigen Kindern nach §95Abs1a AußStrG eine Beratung für alle Eltern verpflichtend.
Das bedeutet: sind Ihre Kinder noch jünger als 18 Jahre, MÜSSEN beide Elternteile auf Grund der gesetzlichen Lage bei Gericht den Nachweis erbringen, dass sie Beratungsstunden in Anspruch genommen haben.
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Ich erfülle alle Anforderungen des Bundesministeriums für Familien und Jugend und habe langjährige Erfahrung mit Scheidungskindern und Kindern von getrennten Eltern. Daher bin ich in die vom
Bundesministerium erstellte Liste als anerkannte Beraterin aufgenommen worden.
Sie erhalten von mir sofort nach dem Beratungsgespräch, das für das Gericht
erforderliche Dokument.
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Gemeinsam besprechen wir, wie Sie sich als Mutter oder Vater in Zukunft die Besuche und den Kontakt zu den Kindern vorstellen.
Im Idealfall berate ich beide Eltern gemeinsam, da auch nach der Scheidung bzw. Trennung beide Elternteile weiterhin Eltern sind und bleiben sollen.
Damit ein guter und unbeschwerter Konakt zum Kind möglich ist: wann, wie oft, wo und wie das möglich sein kann, ist Thema unseres Gesprächs.
Gemeinsam besprechen wir, wie der Alltag nach der Scheidung bzw. Trennung gestaltet werden kann.
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Leider kommt es immer wieder vor, dass zwischen getrennt lebenden Elternteilen kein allzu gutes Gesprächsklima herrscht.
In so einem Fall leiden Kinder darunter, wenn sie von der Mutter zum Vater wechseln bzw. umgekehrt. In so einer Situation sind beide Erwachsene angespannt. Sie schaffen es schlecht oder überhaupt nicht, die für das Kind relevanten Informationen ruhig und gelassen aus- oder anzusprechen bzw. sich über das Notwendigste auszutauschen.
Es ist daher für die Kinder leichter, wenn ich als Begleiterin bei der "Übergabe" des Kindes anwesend bin.
Ich sorge dafür, dass
* das Übergeben überhaupt möglich ist
* feindliche Anschuldigungen der Eltern unterlassen werden
* keine ironischen Bemerkungen fallen
* kein Streit aufkommt
* notwendige Infos ausgetauscht werden (z.B. das Kind hat schlecht geschlafen, es zahnt...)
* die Kinder auch genügend Zeit in dieser Situation haben
* sich Kinder nochmals ein, zwei, drei Abschiedsbussis holen können
Für die Kinder ist das Wechseln immer mit Freude und Leid verbunden. Denn ein Elternteil wird freudig empfangen, aber der andere muss traurigerweise verlassen werden.
Manchmal braucht ein Kind eben länger beim Wechseln, manchmal braucht es "noch eine und noch eine und noch eine" Umarmung beim Abschied und manchmal fällt die Trennung ganz schwer.
Als Übergabe-Begleiterin bringe ich Ruhe in diese heikle Situation das erleichtert das Kind UND die Eltern!
Vereinbaren Sie einen Termin für IHRE nächste Besuchs-Übergabe!
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In meiner Praxis oder auf einem Spielplatz biete ich begleiteten Besuchskontakt von getrennt lebenden Eltern an - sei es bei Scheidung oder Trennung der Eltern. Im Mittelpunkt steht dabei das Kind, damit eine möglichst unbelastete Beziehung zum anderen Elternteil ermöglicht wird.
Auch Pfelgeeltern mit ihrem Kind unterstütze ich mittels begleitetem Besuchskontakt, wenn die leiblichen Eltern(teile) ihr Kind sehen wollen. Dafür biete ich einen geschützen Rahmen für das Kind in meiner Praxis.
Somit ermögliche ich sowohl getrennten Eltern und als auch Pflegeeltern in einer entspannten Atmosphäre einen kinderechten Kontakt zum Kind im Alter von 0 -18 Jahten wieder herzustellen bzw. aufrecht zu halten.
Sie lernen eine(n) neue(n) Partner(in) kennen!
Das ist überaus erfreulich für SIE selbst.
DOCH:
Wann sagen Sie es Ihrem Kind?
Wie sagen Sie es Ihrem Kind?
Wie kann das gelingen?
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Patchworkfamilie:
Sie als Mutter bzw. als Vater gehen nach der Scheidung/Trennung eine neue Beziehung ein. Es geht IHNEN gut dabei, denn Sie verstehen sich alle gut miteinander.
Wie geht es jedoch Ihrem Kind damit?
"Spielt" es problemlos mit - ist damit auch wirklich alles in Ordnung für das Kind?
Kann es sein, dass mein Kind trotzdem leidet, obwohl es das nicht nach außen zeigt?
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Bei der psychosozialen Beratung bzw. Lebens- und Sozialberatung erhalten Sie beratende Unterstützung. Diese ersetzt keinen Arztbesuch oder Psychotherapie.